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Klimaneutralität über Emissionshandel

Nachdem die Politik die letzten 10 Jahre bewiesen hat, dass sie
das Problem nicht lösen kann ist es nun an uns,
den Unternehmen und Bürgern,
mit Engagement voran zu gehen.

Die Klimaneutralität - kein Marketing-Unwort

Mit Klimaneutralität wird die Kompensation von Treibhausgasen bezeichnet. Darunter versteht man den freiwilligen Kauf und die Stilllegung von Emissionszertifikaten. Die Emissionszertifikate werden aus dem Markt genommen und der Ausstoß von klimaschädlichen Gasen reduziert.

Im Kyoto-Protokoll sind flexible Mechanismen verankert, mit denen Verminderungsverpflichtungen der einzelnen Staaten erreicht werden sollen. Die Regionalisierung der Zielsetzung trägt der Tatsache Rechnung, dass die globalen Treibhausgase in einigen Regionen der Erde kostengünstiger als in anderen Teilen reduziert werden können.

Dem Klima ist es egal, wo die Emissionsminderungen stattfinden. Der Ökonomie nicht. Deshalb machen Klimaschutzprojekte grundsätzlich dort mehr Sinn, wo sie günstiger zu realisieren sind. Der Handel mit Emissionszertifikaten sorgt dafür, dass die CO2-Minderung genau an diesen Orten stattfindet. Einfach gesagt finanziert jeder, der Emissionszertifikate erwirbt, ein Klimaschutzprojekt, das dort realisiert wird, wo es günstig ist. Ein wichtiger Nebeneffekt: Projekte zur Treibhausgasreduzierung fördern den weltweiten Technologietransfer – das führt zu neuen Arbeitsplätzen und verbesserten Arbeitsbedingungen.


Durch freiwilligen Kauf und Stilllegung von
Emissionszertifikaten werden Emissionsrechte aus dem Markt genommen
und damit das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen unterstützt. 

Ein marktwirtschaftlicher Lösungsansatz:
der Emissionhandel

Der Emissionshandel ist ein marktwirtschafliches Instrument der europäischen Klimapolitik. Er schafft eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen CO2-Gases dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist.

Im Kyoto-Protokoll von 1997 hat sich die Europäische Union verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie z. B. Kohlendioxid bis zum Zeitraum 2008-2012 um 8 Prozent (gegenüber 1990) zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die einzelnen Mitgliedstaaten eigene, nationale Klimaschutzziele getroffen. Deutschland zum Beispiel hat sich im gleichen Zeitraum für eine Reduzierung der Treibhausgase um 21 Prozent verpflichtet.

Ein weiterer zentraler Baustein der europäischen Klimapolitik wurde im Jahr 2003 im Rahmen des Europäischen Programms für Klimaschutz vereinbart: Die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels mit Start zum 1. Januar 2005. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, Nationale Allokationspläne zur Umsetzung des Emissionshandels zu verabschieden. Die deutschen Allokationspläne wurden von der Bundesregierung - pünktlich zum 31. März 2004 der EU-Kommission nach Brüssel übermittelt.

Seit 2005 können ca. 2.400 deutsche Anlagenbetreiber am Emissionshandel teilnehmen, darunter alle großen Feuerungsanlagen (> 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie größere Anlagen aus sehr energieintensiven Branchen.

Der Emissionshandel funktioniert wie folgt: Um ein ökologisch wirksames Handeln ökonomisch effizient durchzusetzen, werden diesen Wirtschaftssektoren und Anlagen konkrete Minderungsziele zugeordnet. Gleichzeitig wird eine dem Umfang entsprechende Zahl an Emissionszertifikaten ausgegeben. Diese Zertifikate können als eine Art Währung gehandelt werden.

Wenn ein Unternehmen seinen CO2-Ausstoß durch eine kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahme senkt, kann es die nicht mehr benötigten Emissionszertifikate am Markt verkaufen. Wird die Minderungsmaßnahme dagegen teuerer, muss das Unternehmen Zertifikate am Markt zurückkaufen. Sollte ein Unternehmen seine Minderungspflichten nicht erfüllen, werden Sanktionen von 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid (in der ersten Handelsphase) verhängt und die nicht erreichte Minderungsverpflichtung muss im Folgejahr zusätzlich erbracht werden.