Emissionshandel

Im Kyoto-Protokoll haben sich die beteiligten Industriestaaten 1997 verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase - wie zum Beispiel Kohlendioxid - bis zum Zeitraum 2008-2012 um 5% gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 verringern. Um diese Zielsetzung zu erreichen haben sich die Mitgliedstaaten der EU zu nationalen Klimaschutzzielen verpflichtet. Deutschland hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen im gleichen Zeitraum um 21 % (bezogen auf 1990) zu reduzieren. Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wird innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der Emissionshandel starten. Auf der Basis der im Oktober 2003 in Kraft getretenen Emissionshandelsrichtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Nationale Allokationspläne zu Umsetzung des Emissionshandels zu verabschieden. Die Bundesregierung hat ihren Nationalen Allokationsplan pünktlich zum 31. März 2004 der EU-Kommission nach Brüssel gemeldet.

Das Emissionshandelssystem schafft eine wirtschaftliche Basis, den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist. Dies bedeutet, dass ökologisch wirksames Handeln ökonomisch umgesetzt wird. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Emissionszertifikate für die erste Handelsperiode kostenlos zum 30. September 2004 zur Verfügung gestellt. Die Zertifikate sind handelbar und dienen somit als eine Art Währung. Erreicht das Unternehmen die Ziele durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ muss es Zertifikate am Markt zukaufen, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden. Erfüllt das Unternehmen seine Minderungsverpflichtung nicht, werden Sanktionen fällig, die in der ersten Handelsperiode 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid betragen - und die nicht erreichte Minderungsverpflichtung muss im Folgejahr zusätzlich erbracht werden. In Deutschland können die Betreiber von ca. 2400 Anlagen am Emissionshandel ab 2005 teilnehmen. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Sektoren.

 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

 

 

Zusammenfassung

Das Emissionshandelssystem schafft eine wirtschaftliche Basis, den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist. Dies bedeutet, dass ökologisch wirksames Handeln ökonomisch umgesetzt wird. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Emissionszertifikate für die erste Handelsperiode kostenlos zum 30. September 2004 zur Verfügung gestellt. Die Zertifikate sind handelbar und dienen somit als eine Art Währung. Erreicht das Unternehmen die Ziele durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ muss es Zertifikate am Markt zukaufen, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden.

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