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COP 26  -  Auswirkung auf den
freiwilligen Klimaschutzmarkt

COP 26  -  Auswirkung auf den freiwilligen Klimaschutzmarkt

Gut ein Monat ist seit der 26. UN-Klimakonferenz vergangen. Viele Headlines wie „Alles nur Blah, blah, blah“ bis hin zu „historischen Beschlüssen“ schmückten die Artikel von Zeitungen und Online-Magazinen in den letzten Wochen. Wie die Ergebnisse der COP26 schlussendlich bewertet werden, liegt demnach im Auge des Betrachters und den Erwartungen, die an die Konferenz gestellt wurden.

Neben den vielen Beschlüssen wie den Kohleausstieg, Reduzierung von Methan-Emissionen, das Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel und die damit einhergehenden Netto-Ziele, die Hilfe für ärmere Staaten und Unterstützung nach Klimaschäden sticht in Bezug auf den freiwilligen Klimaschutzmarkt vor allem ein Thema ins hervor: Die Finalisierung des Regelbuchs für das Pariser Abkommen. Das Ergebnis der Verhandlungen: Treibhausgasminderungen dürfen nur einmal angerechnet werden. Entweder im Käuferland oder im Land, in dem die Klimaschutzmaßnahme erfolgt ist. CO2-Einsparungen, die an ein anderes Land veräußert werden, können damit nicht mehr der CO2-Bilanz des Ursprungslands zugeordnet werden.

Vor allem der Artikel 6.4, der den bisherigen CDM-Standard im Rahmen des Kyotoprotokolls in Zukunft ablösen soll und damit die Märkte für die freiwillige CO2-Kompensation beeinflusst, stand im Fokus der Verhandlungen. Durch den neuen Mechanismus werden die Gastländer stärker in die Genehmigung und Durchführung von Klimaschutzprojekten involviert. In Zukunft müssen diese für unter Artikel 6.4 fallende Emissionsreduktionszertifikate, entsprechende Anrechnungsanpassungen, sogenannte Corresponding Adjustments vornehmen. Das bedeutet, dass das Verkäuferland die Menge der übertragenen Emissionsminderungen von seiner Emissionsbilanz abzieht, während das Käuferland diese zu seiner Bilanz addiert, um sicherzustellen, dass eine doppelte Anrechnung von erzielten Reduktionen ausgeschlossen wird.

Zusätzlich wurde eine Lösung für den Umgang mit den Zertifikaten gefunden, die im Rahmen des auslaufenden CDM generiert wurden. Diese werden nun teilweise in den Marktmechanismus des Pariser Klimaabkommens übernommen. Da diese Zertifikate auf sehr alte Projekte zurückgehen und damit keinen zusätzlichen Klimanutzen darstellen wurde einschränkend festgehalten, dass nur Zertifikate, die nach dem 1.1.2013 emittiert wurden, verwendet werden dürfen.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die jetzt ausformulierten CO2-Bilanzierungsregeln im Rahmen des Pariser Klimaabkommens dem bisherigen unregulierten, freiwilligen Kompensationsmarkt einen Standard für die Nutzung von Klimaschutz-Zertifikaten bieten kann. Des Weiteren senden sie ein globales Signal an öffentliche und private Akteure, dass die Investitionen in Klimaschutz vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländer richtig und notwendig ist. Doch der Weg zur Umsetzung dieser beschlossenen Richtlinien in die Praxis wird nicht einfach. Für die Verrechnung und Verwaltung der Emissionsreduktionszertifikate müssen die entsprechenden Einrichtungen und Stellen geschaffen werden. Gerade das ist, vor allen in den Entwicklungs- und Schwellenländern eine Mammut-Aufgabe, die nicht von heute auf morgen zu lösen ist. Neben den vielen beschlossenen Standards- und Richtlinien darf vor allem nicht das Ziel des Artikel 6 aus den Augen verloren werden: Die Vermeidung von Treibhausgasemissionen und die Förderung nachhaltiger Entwicklung. Um dies zu erreichen sollte der Prozess für alle am Kompensationsmarkt beteiligten Parteien trotz aller Regelungen so einfach wie möglich gemacht werden.

Ein weiteres Thema, dass uns in Zukunft verstärkt beschäftigten wird ist eine klare und transparente Kommunikation der Klimaschutz- und Kompensationsmaßnahmen. Besonders das Label "klimaneutral“, wird zum Teil berechtigt, immer mehr hinterfragt. Hier sind die zu kompensierenden Institutionen und Unternehmen in der Pflicht, Kunden & Partner an der richtigen Stelle abzuholen und offen über entstandene Emissionen, Emissionsminderungsstrategien und Ausgleichsmaßnahmen zu berichten.

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