ID-ABFRAGE

Lieferkettengesetz ab 2023

Durch Compliance zur globaler Gerechtigkeit beitragen!

Im Fokus des Lieferkettengesetzes steht die Abschaffung menschen-unwürdiger Zustände im Rahmen der Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen weltweit. Bisher waren von dieser Verantwortung Unternehmen ausgeschlossen. Jetzt müssen ab 2023 große Unternehmen verhindern, dass ihre Zulieferer ihre Beschäftigten ausbeuten oder Kinder für sich arbeiten lassen.

 

Das Gesetz gilt

  • Ab dem 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten –
    das betrifft rund 900 Unternehmen in Deutschland.
  • Und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten –
    das betrifft rund 4.8000 Unternehmen in Deutschland

Das Artensterben oder die Klimaerwärmung werden nicht adressiert, anders als von Umweltverbänden gefordert.

Wir empfehlen: Fangen Sie jetzt an, sich mit dem neuen Lieferkettengesetz auseinanderzusetzen. Denn laut einer aktuellen Studie ist für sieben von zehn Unternehmen Nachhaltigkeit eine der größten Herausforderungen dieser Zeit. Für knapp jedes dritte befragte Unternehmen liegen die Herausforderungen in der Sicherung der Lieferkette.  Fast alle Unternehmen kämpfen mit Problemen in der Supply Chain und nur etwa ein Drittel wird das Lieferkettengesetz pünktlich einhalten können.

Um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, müssen sich Unternehmen mit den 5 Elementen, die die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Kern ausmachen, befassen:

  1. die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  2. mindestens eine jährliche Risikoanalyse, um mögliche oder bereits vorliegende nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt aufzudecken
  3. die Etablierung eines Risikomanagements, um schädliche Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu verhindern bzw. vorhandene Pflichtverletzungen abzustellen
  4. die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  5. die fortlaufende Dokumentation und jährliche Berichterstattung über das Management und die getroffenen Maßnahmen

Das Lieferkettengesetz als Chance für Unternehmen

Haben Sie keine Angst, Nachhaltigkeit als Unternehmensziel zu etablieren. Viele Unternehmen glauben, dass dieses Vorhaben die eigene Wirtschaftlichkeit negativ beeinträchtigen könnte. Doch zeigt die Vergangenheit, dass Unternehmen durch nachhaltiges Handeln und aktiven Umweltschutz zunehmend Wettbewerbsvorteile erzielen. Dies liegt neben gesteigerter Resilienz auch daran, dass Investor:innen sich immer häufiger in Richtung sogenannter „grüner“ Investitionen orientieren und Unternehmen bevorzugen, die ihre Klimaperformance bis in die Lieferkette hinein betrachten. Aber auch Kund:innen und Konsument:innen achten beim Kauf zunehmend auf die Herstellung und Klimabilanz der Produkte.

Zudem ermöglicht eine nachhaltige Beschaffung energie- und ressourceneffizientes sowie kostensparendes Wirtschaften. Durch Optimierung des Ressourcenmanagements können nicht nur Produktionskosten reduziert, sondern auch Risiken im Voraus erkannt und so verhindert werden. Die Klimaperformance eines Unternehmens verbessert sich durch Einsparung von CO2 entlang der gesamten Lieferkette somit enorm. Das fördert nicht nur Klima-, sondern auch Unternehmensziele.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Kontrolliert wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 800.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Letzteres gilt für Firmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Ab einer Bußgeldhöhe von 175.000 Euro können Unternehmen bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

WICHTIG ZU WISSEN: Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich bei Verstößen kein zivilrechtlicher Anspruch. Betroffene können also bei Compliance-Verstößen nicht direkt gegen das Unternehmen vorgehen, um Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen.

Das schützt und fordert das Lieferkettengesetz:

  • Leben,
  • Gesundheit,
  • gerechte und günstige Arbeitsbedingungen,
  • angemessener Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied,
  • angemessener Lebensunterhalt,
  • sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
  • Arbeitspausen und eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit,
  • angemessener Lebensstandard (Nahrung, Unterbringung, Wasser- und Sanitärversorgung),
  • Kinderschutz (insbesondere Schutz vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung und Freiheit von Kinderarbeit),
  • Freiheit von Sklaverei,
  • Leibeigenschaft,
  • Zwangs- oder Pflichtarbeit,
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
  • Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
  • negative Folgen einer Quecksilberemission und
  • negative Folgen von persistenten organischen Schadstoffen.

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