Die Wettbewerbszentrale, Landesgerichte (Bochum, Oldenburg) und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sind sich einig: Verursacht ein Unternehmen Treibhausgasemissionen und kompensiert diese lediglich, ist der Begriff „klimaneutral“ irreführend und demnach erkl.rungsbedürftig. Anderer Meinung ist jetzt das OLG Schleswig und entschied: „Klimaneutral“ ist ein eindeutig bestimmbarer Begriff, der keiner weiteren Erläuterung bedürfe.
Was stimmt denn jetzt?, haben wir einen Rechtsanwalt gefragt und die wichtigsten Ergebnisse für Ihre klimaneutrale Werbung und Kommunikation zusammengefasst.