ID-ABFRAGE

Werbung mit dem Label „klimaneutral“

Rechtskonform werben mit dem Label „klimaneutral“

Aktuelle Regelungen & Rechtsprechungen zur Nutzung des Begriffs „klimaneutral“.

Die Wettbewerbszentrale, Landesgerichte (Bochum, Oldenburg) und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sind sich einig: Verursacht ein Unternehmen Treibhausgasemissionen und kompensiert diese lediglich, ist der Begriff „klimaneutral“ irreführend und demnach erkl.rungsbedürftig. Anderer Meinung ist jetzt das OLG Schleswig und entschied: „Klimaneutral“ ist ein eindeutig bestimmbarer Begriff, der keiner weiteren Erläuterung bedürfe.

Was stimmt denn jetzt?, haben wir einen Rechtsanwalt gefragt und die wichtigsten Ergebnisse für Ihre klimaneutrale Werbung und Kommunikation zusammengefasst.

Download Leitfaden "Rechtskonform werben"

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